Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Hundezentrum DOGGES
Inhaberin: Sabrina Lohse
Keferloher-Markt-Str. 19P
85640 Putzbrunn
Deutschland

Telefon: +49 176 31636865
E-Mail: info@dogges.de

Rechtsform: Einzelunternehmen

Behördliche Erlaubnisse nach § 11 TierSchG

Dem Hundezentrum DOGGES wurden durch die zuständige Behörde Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) für folgende Tätigkeiten erteilt:

  • Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TierSchG
  • Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte sowie Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Veterinäramt Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München

Steuerliche Angaben

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE311634592

Wirtschafts-Identifikationsnummer:
DE311634592-0001

Betriebshaftpflichtversicherung

Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Veerßer Straße 65/67
29525 Uelzen

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV

Sabrina Lohse
Keferloher-Markt-Str. 19P
85640 Putzbrunn

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Bildnachweise

Soweit nicht anders am jeweiligen Bild angegeben: Adobe Stock sowie eigene Aufnahmen des Hundezentrums DOGGES.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bereich: Hundeschule DOGGES

Hundezentrum DOGGES
Inhaberin: Sabrina Lohse
Keferloher-Markt-Str. 19P
85640 Putzbrunn

Stand: 01.07.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Hundeschule des Hundezentrums DOGGES, insbesondere für:
    • Einzeltraining,
    • offene Gruppenstunden,
    • Welpen- und Junghundegruppen,
    • feste Kurse über mehrere Wochen,
    • Workshops und Seminare,
    • Tagesveranstaltungen,
    • Ausflüge und Wanderungen,
    • Trainingswochenenden sowie
    • sonstige Veranstaltungen und Trainingsangebote der Hundeschule.
  2. Für die Hundebetreuung sowie für die Vermietung bzw. Nutzung der Hundetrainer- und Spielwiese gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.
  3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen DOGGES und dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

  1. Die Buchung der Angebote der Hundeschule erfolgt grundsätzlich über das Online-Kundenportal von DOGGES.
  2. Bei Kursen, offenen Gruppenstunden, Workshops, Seminaren, Ausflügen, Trainingswochenenden und sonstigen im Kundenportal direkt buchbaren Veranstaltungen kommt der Vertrag mit Abschluss der verbindlichen Buchung über das Kundenportal zustande.
  3. Bei Einzeltraining stellt die Buchungsanfrage zunächst eine Terminanfrage dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Bestätigung des Termins durch DOGGES zustande.
  4. Maßgeblich für Inhalt, Umfang, Termin und Preis der gebuchten Leistung sind die zum Zeitpunkt der Buchung im Kundenportal angegebenen Veranstaltungs- bzw. Leistungsdaten.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen wesentlicher Daten unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Buchung ist personenbezogen. Eine Übertragung einer gebuchten Leistung oder eines Veranstaltungsplatzes auf eine andere Person ist nur möglich, wenn DOGGES dem im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

§ 3 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Es gelten die bei der Buchung bzw. Terminvereinbarung angegebenen Preise.
  2. Bereits verbindlich gebuchte Leistungen werden durch spätere Preisänderungen nicht berührt.
  3. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich durch Rechnung. Die Zahlung kann insbesondere per Überweisung oder – sofern angeboten – im Lastschriftverfahren erfolgen.
  4. Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, soweit auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
  5. Ist eine Rechnung bei Beginn der gebuchten Leistung noch nicht bezahlt, ist DOGGES berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern. Die Verpflichtung zur Zahlung der gebuchten Leistung bleibt hiervon unberührt, soweit DOGGES zur Leistungsverweigerung berechtigt war.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. DOGGES ist insbesondere berechtigt, nach Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen sowie einen nachweislich entstandenen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
  7. Bei offenen und fälligen Forderungen kann DOGGES weitere Buchungen oder die weitere Teilnahme an Angeboten bis zum Ausgleich der Forderungen ablehnen.

§ 4 Absage von Einzelterminen

  1. Verbindlich vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
  2. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen kann DOGGES 100 % des vereinbarten Entgelts berechnen.
  3. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass DOGGES durch die kurzfristige Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Gesetzliche Rechte des Kunden sowie die in diesen AGB geregelten Sonderfälle einer nachgewiesenen Erkrankung bleiben unberührt.

§ 5 Stornierung von Kursen, Workshops, Seminaren und Veranstaltungen

  1. Die Buchung eines Kurses, Workshops, Seminars, Ausflugs, Trainingswochenendes oder einer sonstigen Veranstaltung reserviert verbindlich einen begrenzten Teilnehmerplatz.
  2. Soweit bei dem jeweiligen Angebot keine ausdrücklich abweichenden Stornobedingungen angegeben werden, gelten folgende Stornobedingungen:a) mehr als 20 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn:
    kostenfreie Stornierungb) 20 bis einschließlich 11 Kalendertage vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn:
    50 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltsc) ab 10 Kalendertagen vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen:
    100 % des vereinbarten Teilnahmeentgelts
  3. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung DOGGES zugeht.
  4. Dem Kunden bleibt bei einer berechneten Stornopauschale ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass DOGGES kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. DOGGES bleibt umgekehrt der Nachweis eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Beginnt ein mehrwöchiger Kurs, bezieht sich die Buchung grundsätzlich auf den vollständigen Kurs und nicht auf einzelne, voneinander unabhängige Unterrichtsstunden.
  7. Vom Teilnehmer versäumte einzelne Termine eines laufenden Kurses begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung, Gutschrift oder Nachholung, soweit nicht eine in diesen AGB geregelte Ausnahme vorliegt oder DOGGES ausdrücklich etwas anderes zusagt.

§ 6 Krankheit und sonstige besondere Hinderungsgründe

  1. Kann ein Teilnehmer aufgrund einer akuten oder längerfristigen Erkrankung, Verletzung oder Operation nicht an einer gebuchten Leistung teilnehmen, kann DOGGES von den regulären Stornobedingungen absehen, wenn die Teilnahmeunfähigkeit durch einen geeigneten ärztlichen Nachweis belegt wird.
  2. Aus dem ärztlichen Nachweis muss keine Diagnose hervorgehen. Ausreichend ist die Bestätigung, dass die betreffende Person im maßgeblichen Zeitraum nicht zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung bzw. dem Training in der Lage ist.
  3. Kann ein Hund aufgrund einer akuten oder längerfristigen Erkrankung, Verletzung oder Operation nicht teilnehmen, ist ein geeigneter tierärztlicher Nachweis vorzulegen.
  4. Gleiches gilt insbesondere bei einer ansteckenden Erkrankung des Hundes oder einer tierärztlich angeordneten Quarantäne.
  5. Im Falle des Todes des angemeldeten Hundes werden noch nicht in Anspruch genommene Leistungen gegen geeigneten Nachweis nicht berechnet bzw. bereits gezahlte, noch nicht verbrauchte Leistungen entsprechend erstattet oder gutgeschrieben.
  6. Nachweise sollen DOGGES unverzüglich vorgelegt werden. Eine Diagnose oder weitergehende medizinische Information, die zur Beurteilung der Teilnahmeunfähigkeit nicht erforderlich ist, muss nicht mitgeteilt werden.
  7. Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training und an Veranstaltungen teilnehmen. Sollte dies aufgrund der besonderen Art einer Veranstaltung ausnahmsweise nicht möglich oder nicht vertretbar sein, wird DOGGES die betroffene Kundin bzw. den betroffenen Kunden über das weitere Vorgehen informieren und eine angemessene Lösung anbieten.

§ 7 Teilnahmevoraussetzungen für Hunde

  1. An Angeboten der Hundeschule dürfen nur Hunde teilnehmen, von denen nach Kenntnis des Halters kein vermeidbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für Menschen oder andere Tiere ausgeht.
  2. Jeder teilnehmende Hund muss über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Der Halter bestätigt mit der Buchung, dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
  3. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder ansteckendem Parasitenbefall dürfen nicht am Training oder an Veranstaltungen teilnehmen.
  4. Eine angemessene Parasitenprophylaxe, beispielsweise durch geeignete Präparate wie Spot-on-Präparate, Halsbänder oder Tabletten, wird zum Schutz des eigenen Hundes sowie anderer Hunde empfohlen.
  5. Der Hundehalter bzw. Hundeführer ist verpflichtet, DOGGES vor Beginn des Trainings über gesundheitliche Einschränkungen oder Erkrankungen des Hundes zu informieren, soweit diese für die sichere oder tiergerechte Durchführung des Trainings relevant sein können.
  6. Ebenfalls zwingend mitzuteilen sind bekannte:
    • Beißvorfälle,
    • aggressives Verhalten gegenüber Menschen,
    • aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden,
    • erhebliche Probleme im Umgang mit Artgenossen oder Menschen sowie
    • sonstige Verhaltensweisen, von denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgehen kann.
  7. Der Hundehalter bleibt für die Beurteilung des allgemeinen Gesundheitszustandes seines Hundes verantwortlich. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung kann DOGGES verlangen, dass die Teilnahme tierärztlich abgeklärt wird.

§ 8 Sicherheit, Leinenführung, Hundekontakte und Maulkorb

  1. Die Sicherheit von Menschen und Tieren hat während sämtlicher Angebote Vorrang.
  2. Auf Parkplätzen, Zufahrtswegen und in Bereichen, in denen DOGGES dies vorgibt, sind Hunde zuverlässig an einer geeigneten kurzen Leine zu führen.
  3. Ein Ableinen des Hundes erfolgt ausschließlich nach Aufforderung oder vorheriger Absprache mit dem zuständigen Trainer.
  4. Direkter Kontakt zwischen Hunden soll grundsätzlich nur nach Absprache oder Aufforderung des Trainers erfolgen.
  5. Stellt ein Trainer bei einem Hund ein erhöhtes Risiko für Menschen oder andere Tiere fest, kann DOGGES für die weitere Teilnahme das Tragen eines geeigneten Maulkorbs verlangen.
  6. Einer solchen Sicherheitsanweisung ist Folge zu leisten. Wird die angeordnete Maulkorbsicherung verweigert, kann DOGGES die Teilnahme des Hundes am jeweiligen Training oder an weiteren Angeboten verweigern.
  7. DOGGES ist berechtigt, einen Hund bzw. ein Mensch-Hund-Team vom Training auszuschließen, wenn aufgrund mangelnder körperlicher Beherrschbarkeit, erheblichen Aggressionsverhaltens oder anderer Umstände eine konkrete Gefährdung von Menschen oder Tieren besteht.
  8. Anweisungen der Trainer, die der Sicherheit von Menschen und Tieren dienen, sind von den Teilnehmern zu beachten.

§ 9 Verhalten der Teilnehmer und Ausschluss vom Training

  1. DOGGES kann Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft von einer Unterrichtsstunde, einem Kurs oder einer Veranstaltung ausschließen, wenn ein weiteres Verbleiben aus Sicherheits-, Tierschutz- oder organisatorischen Gründen nicht vertretbar ist.
  2. Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht bei:
    • Misshandlung oder unangemessen grobem Umgang mit einem Tier,
    • Anwendung tierschutzwidriger Trainingsmethoden oder Hilfsmittel,
    • Alkohol- oder Drogeneinfluss des Hundeführers,
    • wiederholtem oder erheblichem Missachten sicherheitsrelevanter Traineranweisungen,
    • Gefährdung anderer Menschen oder Tiere,
    • erheblichen oder wiederholten Störungen des Trainingsablaufs,
    • vorsätzlich falschen oder verschwiegenen Angaben zu sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Hundes sowie
    • erheblichen offenen und fälligen Zahlungsforderungen.
  3. Bei schwerwiegenden Verstößen oder einer unmittelbaren Gefährdung kann der Ausschluss ohne vorherige Abmahnung erfolgen.
  4. Im Übrigen wird DOGGES nach Möglichkeit zunächst auf das beanstandete Verhalten hinweisen und Gelegenheit zur Änderung geben, soweit dies aufgrund der konkreten Situation vertretbar ist.
  5. Gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.

§ 10 Trainingsmethoden und Hilfsmittel

  1. Die fachliche Gestaltung des Trainings, die Auswahl der Trainingsmethoden sowie die Empfehlung oder Ablehnung bestimmter Hilfsmittel obliegt den Trainern von DOGGES unter Berücksichtigung des jeweiligen Mensch-Hund-Teams.
  2. DOGGES verfolgt einen modernen und tierschutzgerechten Trainingsansatz. Tierschutzwidrige Trainingsmethoden oder Hilfsmittel werden nicht akzeptiert.
  3. DOGGES ist berechtigt, die Verwendung bestimmter vom Teilnehmer gewünschter oder mitgebrachter Hilfsmittel während des Trainings abzulehnen, wenn diese aus fachlicher, tierschutzrechtlicher oder sicherheitsbezogener Sicht ungeeignet erscheinen.
  4. Die Anforderungen und Übungen werden soweit möglich an Alter, körperliche Voraussetzungen, Trainingsstand und individuelle Besonderheiten des Hundes angepasst.
  5. Teilnehmer sind verpflichtet, den Trainer auf bekannte körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen hinzuweisen, bevor entsprechende Übungen durchgeführt werden.

§ 11 Trainer und Trainingsort

  1. Soweit nicht ausdrücklich die Durchführung durch einen bestimmten Trainer als wesentlicher Bestandteil der gebuchten Leistung vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer.
  2. DOGGES ist insbesondere bei Krankheit, Urlaub, organisatorischen Erfordernissen oder aus fachlichen Gründen berechtigt, einen anderen entsprechend geeigneten Trainer einzusetzen.
  3. DOGGES wird Trainerwechsel nach Möglichkeit frühzeitig mitteilen und bei längerfristigen Trainingsverhältnissen nach Möglichkeit auf die Interessen der Teilnehmer Rücksicht nehmen.
  4. Der Trainingsort kann abhängig vom Trainingsziel, von Witterung, Sicherheitslage und organisatorischen Erfordernissen variieren.
  5. Änderungen des Trainingsortes müssen für die Teilnehmer grundsätzlich zumutbar sein. Berechtigte Interessen des Kunden werden berücksichtigt.
  6. Bei Einzeltrainings kann der Trainingsort in Absprache zwischen Trainer und Kunde festgelegt werden.

§ 12 Witterung, Krankheit des Trainers und sonstige Ausfälle

  1. Trainings finden grundsätzlich auch bei wechselnder Witterung statt.
  2. DOGGES ist jedoch berechtigt, Unterricht oder Veranstaltungen abzusagen, abzubrechen, zu verschieben oder an einen anderen geeigneten Ort zu verlegen, wenn aufgrund der Wetterlage oder anderer Umstände eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
  3. Dies gilt insbesondere bei:
    • Sturm und Unwetter,
    • extremer Hitze oder Kälte,
    • Glatteis,
    • behördlichen Warnungen oder Verboten,
    • Krankheit oder kurzfristigem Ausfall eines Trainers,
    • unvorhersehbaren technischen oder infrastrukturellen Problemen,
    • höherer Gewalt oder
    • sonstigen Umständen, auf die DOGGES keinen zumutbaren Einfluss hat.
  4. Absagen können in solchen Fällen auch kurzfristig erfolgen.
  5. Fällt eine einzelne Unterrichtseinheit eines mehrwöchigen Kurses aufgrund eines von DOGGES zu vertretenden oder organisatorisch erforderlichen Ausfalls aus, wird diese grundsätzlich nachgeholt bzw. an das Kursende angehängt.
  6. Muss eine vollständige Veranstaltung oder ein vollständiger Kurs durch DOGGES abgesagt werden und kann kein angemessener Ersatztermin angeboten werden, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte für die nicht erbrachten Leistungen erstattet oder – mit Zustimmung des Kunden – gutgeschrieben.
  7. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Mindestteilnehmerzahl und organisatorische Änderungen

  1. Für Kurse, Workshops, Seminare und sonstige Veranstaltungen kann eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen werden.
  2. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl kann je nach Art und wirtschaftlichem bzw. organisatorischem Aufwand der Veranstaltung unterschiedlich sein und muss nicht für sämtliche Angebote identisch sein.
  3. Wird die für eine Veranstaltung erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist DOGGES berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
  4. Bei einer Verschiebung wird ein Ersatztermin angeboten. Ist die Teilnahme daran für den Kunden nicht möglich oder wird die Veranstaltung vollständig abgesagt, wird das für die betroffene Leistung bereits gezahlte Entgelt erstattet oder auf Wunsch des Kunden gutgeschrieben.
  5. Die maximale Teilnehmerzahl kann je nach Art der Veranstaltung unterschiedlich festgelegt werden und ergibt sich grundsätzlich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

§ 14 Minderjährige Teilnehmer

  1. Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren können mit Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten an geeigneten Angeboten der Hundeschule teilnehmen.
  2. DOGGES kann die Teilnahme eines Minderjährigen davon abhängig machen, dass dieser körperlich und persönlich in der Lage ist, den betreffenden Hund sicher zu führen.
  3. Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Sorgeberechtigten wird durch die Teilnahme an einer Trainingsstunde nicht allgemein auf DOGGES übertragen.
  4. Soweit aufgrund der Art des Angebots oder des Mensch-Hund-Teams eine Begleitung durch einen Sorgeberechtigten erforderlich erscheint, kann DOGGES diese verlangen.

§ 15 Mehrfachkarten

  1. Von DOGGES angebotene 5er- und 10er-Karten sind personenbezogen und grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar.
  2. Mehrfachkarten können für diejenigen Leistungen eingesetzt werden, für die sie bei Erwerb vorgesehen sind.
  3. Bereits erworbene Karten behalten bei späteren Preisänderungen ihren ursprünglichen Leistungsumfang. Eine nachträgliche Zuzahlung aufgrund einer allgemeinen Preisänderung wird nicht verlangt, solange die Karte gültig ist.
  4. Mehrfachkarten sind grundsätzlich drei Jahre ab Erwerb gültig. Gesetzliche Verjährungsregelungen bleiben unberührt.
  5. Nicht genutzte Einheiten werden grundsätzlich nicht in bar ausgezahlt.
  6. Kann der Kunde die Karte aufgrund einer nachgewiesenen dauerhaften Erkrankung oder des Todes des Hundes endgültig nicht mehr nutzen, wird das noch vorhandene Guthaben für nicht in Anspruch genommene Einheiten auf Antrag anteilig erstattet.
  7. Dies gilt ebenfalls, wenn sich der betreffende Hund nachweislich dauerhaft nicht mehr im Besitz des Kunden befindet und eine weitere Nutzung der auf diesen Hund bezogenen Leistungen deshalb nicht möglich ist.
  8. Bereits in Anspruch genommene Leistungen bleiben von einer Rückerstattung unberührt.

§ 16 Verantwortung des Hundehalters und Schäden

  1. Der Hundehalter bzw. Hundeführer bleibt während des gesamten Trainings grundsätzlich für seinen Hund verantwortlich.
  2. Der Hundehalter haftet für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Dies gilt insbesondere für Schäden gegenüber:
    • anderen Teilnehmern,
    • Trainern und Mitarbeitern von DOGGES,
    • anderen Tieren,
    • DOGGES selbst sowie
    • fremdem Eigentum.
  4. Die Teilnahme an Freilauf-, Sozial- und Begegnungssituationen beinhaltet trotz fachlicher Begleitung ein nicht vollständig vermeidbares allgemeines Risiko, das mit dem Umgang und der Interaktion von Tieren verbunden ist.
  5. Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen bekannten besonderen Risiken ihres Hundes vor Beginn des Trainings mitzuteilen.

§ 17 Haftung von DOGGES

  1. DOGGES haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DOGGES, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet DOGGES unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DOGGES im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  5. Die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Haftung für eigenes Verschulden sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 18 Gesundheitliche und körperliche Eignung

  1. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Teilnahme an körperlich anspruchsvollen Angeboten zu beurteilen, ob er selbst und sein Hund den zu erwartenden Anforderungen gesundheitlich und körperlich gewachsen sind.
  2. Dies gilt insbesondere bei Wanderungen, längeren Ausflügen, Trainingswochenenden und sonstigen körperlich anspruchsvollen Aktivitäten.
  3. Bekannte körperliche, gesundheitliche oder verhaltensbedingte Einschränkungen, die für die Durchführung der Veranstaltung relevant sein können, sind DOGGES vor Beginn mitzuteilen.
  4. DOGGES kann Übungen oder die weitere Teilnahme eines Hundes ablehnen, wenn nach Einschätzung des Trainers Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Belastung für den Hund gesundheitlich nicht vertretbar ist.

§ 19 Trainingserfolg

  1. DOGGES schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Trainingsleistung, jedoch keinen bestimmten Trainingserfolg.
  2. Der Erfolg des Hundetrainings hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere:
    • den individuellen Voraussetzungen des Hundes,
    • dem Verhalten und der Mitarbeit des Halters,
    • der Häufigkeit und Konsequenz des Trainings,
    • der Umsetzung der Trainingsinhalte im Alltag,
    • dem Gesundheitszustand des Hundes sowie
    • äußeren Umwelt- und Lebensbedingungen.
  3. Eine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Verhalten innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht, verändert oder dauerhaft abgestellt wird, wird daher nicht gegeben.

§ 20 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Die Nutzung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder sonstigen Kommunikationszwecken ist nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.


§ 21 Widerrufsrecht bei Onlinebuchungen

  1. Für online geschlossene Verträge gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge und ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht.
  2. Soweit für eine bestimmte Leistung aufgrund gesetzlicher Vorschriften kein Widerrufsrecht besteht, bleiben die vertraglichen Stornierungsbedingungen dieser AGB hiervon unberührt.
  3. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich erforderlichen Informationen und die Widerrufsbelehrung gesondert im Rahmen des Buchungsvorgangs bzw. der Vertragsbestätigung.
  4. Die in diesen AGB eingeräumten Stornierungsmöglichkeiten beschränken ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht.

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

DOGGES ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.


§ 23 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bleiben möglich und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vor.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
  4. Gesetzliche Rechte der Verbraucher werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

Hundezentrum DOGGES – Hundeschule
Inhaberin Sabrina Lohse
Keferloher-Markt-Str. 19P
85640 Putzbrunn

Stand: 1.07.2026